Energieaudit mit BAFA‑Förderung:
Bis zu 50 % Zuschuss für KMU
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland bietet ein normgerechtes Energieaudit nach DIN EN 16247‑1 eine hervorragende Gelegenheit, interne Energieeinsparpotenziale systematisch zu identifizieren – und dabei die Kosten erheblich durch öffentliche Zuschüsse zu senken. Im Rahmen der BAFA‑Förderung “Modul 1: Energieaudit” sind bis zu 50 % der Beratungskosten förderfähig, maximal jedoch 6.000 €.
Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247‑1 ist eine systematische Untersuchung des Energieeinsatzes und -verbrauchs eines Unternehmens. Ziel ist es, Einsparpotenziale zu identifizieren und konkrete Maßnahmen zur Effizienzsteigerung vorzuschlagen. Dabei analysieren qualifizierte Energieberater alle relevanten Unternehmensbereiche – von der Gebäudetechnik über Produktionsprozesse bis hin zu Mobilität und Fuhrpark.
Diese Form des Audits ist besonders auf die Anforderungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zugeschnitten. Es handelt sich nicht um ein verpflichtendes Audit für Nicht‑KMU gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL‑G), sondern um ein freiwilliges, jedoch stark gefördertes Instrument zur Energieoptimierung.
Förderhöhe und Voraussetzungen für KMU
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Energieaudits für KMU im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz. Die Förderung erfolgt im sogenannten Modul 1 und richtet sich explizit an Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. €.
Die Förderhöhe hängt vom jährlichen Energieverbrauch des Unternehmens ab:
- Über 10.000 € jährliche Energiekosten (netto): Zuschuss von 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal 6.000 €.
- Unter 10.000 € jährliche Energiekosten (netto): Zuschuss von 50 %, jedoch maximal 1.200 €.
Die Beratungskosten umfassen die vollständige Durchführung des Audits, inklusive Vor-Ort-Begehung, Datenerhebung, Maßnahmenvorschlägen und Abschlussbericht. Voraussetzung ist, dass der Energieberater auf der BAFA-Liste der zugelassenen Berater geführt wird.
Förderhöhe individuell prüfen
Unternehmen sollten vor der Antragstellung ihre voraussichtlichen Energiekosten sowie den Aufwand für das Energieaudit abschätzen, um die realistische Förderhöhe zu bestimmen. Der Förderrechner von GREENOX bietet hierzu eine einfache Möglichkeit, um die potenzielle Förderhöhe individuell zu prüfen. So lässt sich frühzeitig klären, in welchem Umfang eine BAFA-Förderung genutzt werden kann.
Wichtig: Der Förderantrag muss vor dem Vertragsabschluss mit dem Energieberater gestellt werden. Erst nach der Förderzusage darf mit dem Audit begonnen werden.
Häufige Fragen zur BAFA-Förderung beim Energieaudit
Ist die Förderung ein Zuschuss oder ein Kredit?
Die BAFA-Förderung für Energieaudits ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Das bedeutet: Unternehmen erhalten nach erfolgreicher Durchführung und Prüfung des Audits eine direkte Auszahlung auf ihr Konto. Es handelt sich nicht um ein Darlehen oder einen Kredit, der später zurückgezahlt werden muss.
Wie lange dauert der gesamte Förderprozess?
Der gesamte Ablauf – von Antragstellung über Durchführung bis zur Auszahlung – dauert in der Regel zwischen 2 und 4 Monaten. Nach Einreichung des Antrags prüft die BAFA innerhalb weniger Wochen die Unterlagen und erteilt bei positiver Bewertung eine Förderzusage. Erst dann darf das Audit beauftragt und durchgeführt werden. Anschließend reichen Unternehmen den Verwendungsnachweis ein, woraufhin die Auszahlung erfolgt.
Wer darf das Energieaudit durchführen?
Die Durchführung darf nur durch einen zertifizierten Energieberater erfolgen, der in der offiziellen BAFA-Liste geführt wird. Diese Berater müssen bestimmte Qualifikationen vorweisen, z. B. eine Ausbildung als Ingenieur oder Techniker mit entsprechender Zusatzqualifikation im Energiebereich. Das stellt sicher, dass das Audit den Anforderungen der DIN EN 16247‑1 entspricht.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wird ein Antrag abgelehnt – z. B. weil er unvollständig oder nicht fristgerecht eingereicht wurde – besteht in vielen Fällen die Möglichkeit einer erneuten Antragstellung. Unternehmen sollten jedoch unbedingt sicherstellen, dass sie vor der Beauftragung des Audits die Zusage erhalten. Rückwirkende Förderungen sind nicht möglich.
Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung
- Frühzeitig planen: Prüfen Sie rechtzeitig die Voraussetzungen und sammeln Sie alle benötigten Unterlagen, z. B. Energieverbrauchsdaten der letzten Jahre und Unternehmenskennzahlen.
- Berater auswählen: Suchen Sie sich frühzeitig einen geeigneten BAFA‑Berater, der Erfahrung mit Förderanträgen und der Durchführung von Energieaudits hat.
- Online-Antrag nutzen: Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das BAFA-Portal. Achten Sie auf vollständige Angaben und Dokumente.
- Dokumentation beachten: Halten Sie alle Kommunikation, Verträge und Auditberichte gut dokumentiert, um den Verwendungsnachweis korrekt einreichen zu können.
Ein strukturierter Ablauf und gute Vorbereitung erhöhen die Chancen auf eine zügige Genehmigung und eine schnelle Auszahlung der Fördermittel.
Welche Vorteile bietet ein Energieaudit für KMU?
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247‑1 von GREENOX bringt weit mehr als nur die Aussicht auf Fördermittel: Es ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen, ihre Energieflüsse erstmals systematisch zu erfassen und Einsparpotenziale sichtbar zu machen. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise ist das ein strategischer Vorteil – ökologisch und ökonomisch.
1. Transparenz schaffen
Oft wissen Unternehmen gar nicht, wo genau Energie verbraucht oder sogar verschwendet wird. Das Audit verschafft einen klaren Überblick über Strom-, Gas-, Heiz- und Prozessenergieverbräuche. Die Ergebnisse zeigen, welche Bereiche besonders ineffizient arbeiten und priorisiert werden sollten.
2. Kosten senken und Wettbewerbsfähigkeit steigern
Viele KMU können durch einfache Maßnahmen – wie den Austausch alter Leuchtmittel, die Optimierung von Druckluftsystemen oder besseres Lastmanagement – jährliche Einsparungen im vier- bis fünfstelligen Bereich erzielen. Diese Investitionen amortisieren sich oft schon innerhalb weniger Monate.
3. Nachhaltigkeit und CO₂-Reduktion
Durch den geringeren Energieverbrauch sinkt auch der CO₂-Ausstoß. Das verbessert nicht nur die Umweltbilanz, sondern kann auch im Marketing oder in der Zusammenarbeit mit Partnern und Lieferanten zunehmend relevant werden – etwa bei ESG-Vorgaben oder Ausschreibungen mit Nachhaltigkeitskriterien.
4. Vorbereitung auf künftige Energiepflichten
Auch wenn KMU derzeit nicht zur Durchführung eines verpflichtenden Audits nach EDL-G verpflichtet sind, ist es wahrscheinlich, dass regulatorische Anforderungen in Zukunft zunehmen. Ein freiwilliges Energieaudit heute kann dabei helfen, kommende Pflichten stressfrei und vorbereitet zu erfüllen.
Praxisbeispiel: Energieaudit bei einem metallverarbeitenden Betrieb
Ein mittelständischer Hersteller von Metallteilen mit rund 80 Mitarbeitenden ließ ein Energieaudit durchführen. Ziel war es, versteckte Energieverluste zu identifizieren. Das Audit deckte auf:
- Veraltete Kompressoren mit hohem Energieverbrauch
- Unzureichende Dämmung von Heizungsrohren
- Ungeregelte Beleuchtung in Produktionshallen
Nach Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen, inklusive dem Austausch der Kompressoren und der Umstellung auf LED-Beleuchtung mit Bewegungsmeldern, konnten die Energiekosten um 18 % gesenkt werden. Die Investitionskosten wurden zu großen Teilen durch die BAFA-Förderung gedeckt – das Audit hatte sich bereits im ersten Jahr amortisiert.
Fazit: Energieaudit als strategisches Instrument
Ein professionell durchgeführtes Energieaudit ist kein Selbstzweck, sondern ein strategisches Werkzeug für KMU, um ihre Energieeffizienz zu steigern, Kosten zu senken und zugleich von staatlicher Förderung zu profitieren. Unternehmen, die diese Chance nutzen, positionieren sich nachhaltig und zukunftsfähig.
Alternative Förderprogramme: Wann lohnt sich Modul 4 statt Energieaudit?
Das Energieaudit nach Modul 1 ist oft der Einstieg in eine tiefergehende Energieoptimierung. Doch es gibt weitere Fördermodule, die bei konkreten Umsetzungsmaßnahmen finanziell unterstützen – insbesondere das Modul 4: Energieeffizienz in der Produktion. Dieses richtet sich an Unternehmen, die bereits identifizierte Maßnahmen umsetzen möchten, z. B. den Austausch ineffizienter Anlagen oder die Prozessoptimierung.
Unterschiede zwischen Modul 1 und Modul 4
| Modul | Ziel | Fördergegenstand | Förderquote |
|---|---|---|---|
| Modul 1 | Analyse & Beratung | Energieaudit nach DIN EN 16247‑1 | Bis zu 80 % der Beratungskosten |
| Modul 4 | Umsetzung | Anlageninvestitionen & Prozessverbesserung | Bis zu 40 % der Investitionskosten |
Wann lohnt sich Modul 4?
Wenn ein Unternehmen im Rahmen des Energieaudits konkrete Maßnahmen erarbeitet hat – etwa die Anschaffung eines effizienteren Druckluftsystems oder die Wärmerückgewinnung in der Produktion – kann es im Anschluss direkt eine Förderung nach Modul 4 beantragen. Wichtig ist: Die BAFA prüft, ob die Maßnahmen nachweislich zur Energieeinsparung führen und wirtschaftlich sind. Auch hier gilt: Die Antragstellung muss vor der Beauftragung erfolgen.
Energieberatung Mittelstand vs. Energieaudit: Was ist der Unterschied?
Ein häufiger Irrtum besteht in der Gleichsetzung der Begriffe Energieberatung und Energieaudit. Während beide Instrumente das Ziel der Effizienzsteigerung verfolgen, gibt es wichtige Unterschiede:
- Energieberatung Mittelstand (EBM): Gefördert durch das BAFA, speziell für kleinere Betriebe mit niedrigem Energieverbrauch. Der Fokus liegt auf praxisnahen Empfehlungen und geringinvestiven Maßnahmen.
- Energieaudit nach DIN EN 16247‑1: Strenger normierter Ablauf, förderfähig für KMU mit mittleren bis hohen Energieverbräuchen, und Voraussetzung für weiterführende Programme wie Modul 4.
Förderung kombinieren: So nutzen Sie mehrere Module strategisch
Viele Unternehmen profitieren davon, die Förderprogramme modular zu nutzen: Zunächst wird im Rahmen eines Energieaudits (Modul 1) eine fundierte Analyse durchgeführt. Die daraus resultierenden Maßnahmenempfehlungen können anschließend über Module 2, 3 oder 4 des BAFA oder über KfW-Förderprogramme umgesetzt werden. Eine solche strategische Förderplanung maximiert die wirtschaftliche Effizienz und beschleunigt die Umsetzung nachhaltiger Lösungen.
Organisation, Fristen & häufige Fehler bei der BAFA-Förderung
Wer darf den Förderantrag stellen?
Grundsätzlich darf der Antrag nur vom Unternehmen selbst gestellt werden – nicht vom Energieberater. Dies garantiert die Unabhängigkeit und Eigenverantwortung des Antragstellers. In der Praxis unterstützt der Berater jedoch oft bei der technischen und formalen Ausarbeitung.
Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Ein korrektes Timing ist entscheidend für den Erfolg der Förderung. Die wichtigsten Fristen im Überblick:
- Vor Antragstellung: Kein Vertrag mit dem Berater! Erst nach Genehmigung darf das Audit beauftragt werden.
- Nach Genehmigung: Durchführung des Audits innerhalb von 12 Monaten.
- Verwendungsnachweis: Spätestens 3 Monate nach Abschluss des Projekts bei der BAFA einreichen.
Typische Fehler bei der Antragstellung
Viele Förderanträge werden abgelehnt oder verzögern sich unnötig – meist wegen vermeidbarer Fehler. Die häufigsten Fallstricke sind:
- Audit beginnt zu früh: Wenn das Audit vor Bewilligung der Förderung startet, ist keine Förderung mehr möglich.
- Unvollständige Angaben: Fehlende Energiekostenangaben, falsche Unternehmenskennzahlen oder nicht aktuelle Nachweise führen zur Ablehnung.
- Nicht förderfähiger Berater: Wird ein Berater gewählt, der nicht auf der offiziellen BAFA-Liste steht, entfällt die Förderfähigkeit komplett.
- Versäumte Fristen: Wird der Verwendungsnachweis zu spät eingereicht, verfällt der Zuschussanspruch.
Rechtlicher Rahmen & Dokumentationspflichten
Die Förderung basiert auf der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Sie unterliegt dem europäischen Beihilferecht. Unternehmen müssen folgende Unterlagen bereithalten:
- Auditbericht inkl. Maßnahmenempfehlungen
- Vertrag mit dem Energieberater
- Nachweise über die tatsächlichen Beratungskosten
- Formular „Verwendungsnachweis“ inkl. Belege
Diese Dokumente sind mindestens 10 Jahre aufzubewahren. Im Fall einer BAFA-Prüfung müssen sie jederzeit vorgelegt werden können.
Welche Unternehmen profitieren besonders?
Die Förderung lohnt sich insbesondere für:
- Produktionsbetriebe mit hohem Energiebedarf in Maschinen oder Prozessen
- Hotels und Gastronomie mit umfangreicher Heizungs- und Klimatechnik
- Logistikunternehmen mit großem Fuhrpark oder Lagerhallen
- Handwerksbetriebe mit energieintensiven Arbeitsmitteln
In diesen Branchen lassen sich durch systematische Energieanalysen besonders hohe Einsparpotenziale realisieren – häufig kombiniert mit weiteren Effizienzmaßnahmen.
Fazit: Energieaudit als Investition mit hoher Rendite
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247‑1 ist weit mehr als eine Pflichterfüllung oder formale Maßnahme – es ist ein konkreter Hebel zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz und Kostensenkung. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bietet die Kombination aus professioneller Analyse und attraktiver Förderung durch das BAFA eine ideale Möglichkeit, sich nachhaltig und wirtschaftlich zukunftssicher aufzustellen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- KMU erhalten bis zu 50 % Zuschuss auf die Beratungskosten, maximal 6.000 €.
- Die Förderung ist nicht rückzahlbar und kann mit weiteren BAFA-Modulen kombiniert werden.
- Voraussetzung ist ein Energieberater mit BAFA-Zulassung sowie die Einhaltung aller Fristen und Vorgaben.
- Das Energieaudit verschafft nicht nur Transparenz, sondern auch messbare Einsparungen und strategische Vorteile.
Empfehlung: Jetzt Förderung sichern – in wenigen Schritten
Unternehmen, die ihre Energieeffizienz verbessern möchten, sollten die BAFA-Förderung nicht ungenutzt lassen. Der Weg zum geförderten Energieaudit ist unkompliziert, wenn einige zentrale Schritte beachtet werden:
- Überprüfen Sie, ob Ihr Unternehmen KMU-Kriterien erfüllt und Energiekosten von über 10.000 € netto aufweist.
- Nutzen Sie den Förderrechner von GREENOX, um Ihre individuelle Zuschusshöhe zu prüfen.
- Wählen Sie einen qualifizierten Energieberater aus der BAFA-Liste.
- Stellen Sie den Förderantrag online vor Beauftragung des Audits.
- Nach Genehmigung: Audit durchführen lassen, Bericht erstellen und Verwendungsnachweis einreichen.