Energieaudit mit BAFA-Förderung:
50 % Zuschuss für Unternehmen

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 hilft Unternehmen, Energieeinsparpotenziale systematisch zu erkennen und wirtschaftliche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung abzuleiten. Das BAFA fördert Energieaudits im Programm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ (offizielle Bezeichnung: Modul 1). Im Folgenden verwenden wir der Verständlichkeit halber überwiegend den Begriff BAFA-Förderung für Energieaudits nach DIN EN 16247-1.

Was ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1?

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist eine strukturierte Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und Energieverbrauchs einer Organisation bzw. eines Standorts. Ziel ist es, Energieflüsse transparent zu machen, Einsparpotenziale zu quantifizieren und die Ergebnisse in einem nachvollziehbaren Auditbericht zu dokumentieren. Je nach Unternehmen werden z. B. Gebäude und technische Anlagen, Querschnittstechnologien (z. B. Beleuchtung, Druckluft) sowie Prozesse und Organisation betrachtet.

Wichtig: Das geförderte Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist von gesetzlichen Pflichten zu unterscheiden. Förderfähig sind nur Vorhaben, die nicht allein der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung dienen.

Förderhöhe (BAFA-Förderung für Energieaudits nach DIN EN 16247-1)

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den jährlichen Energiekosten (netto) des Unternehmens:

  • Jährliche Energiekosten > 10.000 € (netto): 50 % Zuschuss auf das förderfähige Beratungshonorar, maximal 3.000 €.
  • Jährliche Energiekosten ≤ 10.000 € (netto): 50 % Zuschuss auf das förderfähige Beratungshonorar, maximal 600 €.

Wer darf das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen?

Damit das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 förderfähig ist, muss es von einer Person durchgeführt werden, die die BAFA-Vorgaben für dieses Programm erfüllt. Maßgeblich sind die jeweils gültigen BAFA-Unterlagen (Richtlinie/Merkblätter) und die dort genannten Anforderungen.

Sehr wichtig: Vorhabenbeginn, Vertrag und Start der Beratung

Für die Förderung gilt: Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich nicht vor Bewilligung begonnen werden. Als Vorhabenbeginn gilt der rechtsgültige Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrags (z. B. Beauftragung des Energieaudits). Ein Vertragsabschluss vor Bewilligung und vor Antragstellung ist nur zulässig, wenn die Wirksamkeit des Vertrags unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage geschlossen wird.

Ablauf in der Praxis (kurz & nachvollziehbar)

  1. Unternehmensdaten und Energiekosten grob zusammentragen (z. B. Strom/Gas/Fernwärme, Abrechnungen).
  2. Energieaudit-Angebot einholen und Leistungsumfang abstimmen (Standort(e), Betrachtungsumfang, Datenverfügbarkeit).
  3. Förderantrag im BAFA-Portal stellen (vor Vorhabenbeginn).
  4. Bewilligung abwarten (oder Vertrag nur mit aufschiebender Bedingung schließen).
  5. Audit durchführen lassen (Begehung, Datenerhebung, Analyse) und Auditbericht nach DIN EN 16247-1 erhalten.
  6. Verwendungsnachweis fristgerecht gemäß Zuwendungsbescheid/BAFA-Portal einreichen.
  7. Nach Prüfung: Auszahlung des Zuschusses an den Antragsteller.
Tipp: Seit April 2025 wird die BAFA-Förderung im Regelfall an den Beratungsempfänger ausgezahlt. Unternehmen gehen dabei über den vollen Rechnungsbetrag in Vorleistung und rufen die Förderung anschließend über den Verwendungsnachweis ab.

Häufige Fragen

Ist die Förderung ein Zuschuss oder ein Kredit?

Die BAFA-Förderung für Energieaudits nach DIN EN 16247-1 ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Was passiert bei Ablehnung oder Rückfragen?

Häufige Gründe für Verzögerungen sind unvollständige Angaben oder ein unzulässiger Vorhabenbeginn (z. B. Beauftragung ohne aufschiebende Bedingung vor Bewilligung). Wird ein Antrag abgelehnt, kann je nach Einzelfall eine erneute Antragstellung möglich sein – entscheidend ist, dass die BAFA-Vorgaben eingehalten werden.

Gibt es Fälle, in denen ein Energieaudit nicht förderfähig ist?

Bestimmte Konstellationen können von der Förderung ausgeschlossen sein (z. B. wenn das Audit allein der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung dient oder wenn es als Nachweis für bestimmte steuerliche Entlastungen/Regelungen verwendet werden soll). Maßgeblich sind die jeweils gültigen BAFA-Unterlagen.

Vorteile eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1

  • Transparenz: Klarer Überblick, wo Energie verbraucht wird und welche Bereiche die größten Hebel sind.
  • Priorisierung: Maßnahmen nach Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit geordnet.
  • Kostensenkung: Grundlage für gezielte Investitionen oder organisatorische Optimierungen.
  • Dokumentation: Auditbericht als strukturierte Entscheidungsgrundlage.

Fazit

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist ein praxisnahes Instrument, um Einsparpotenziale zu identifizieren und die Energiekosten nachhaltig zu senken. Durch die BAFA-Förderung reduziert sich der Eigenanteil – vorausgesetzt, Antragstellung und Vorhabenbeginn werden korrekt eingehalten.

Stand: 21.01.2026 – Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen BAFA-Richtlinie(n), Merkblätter, FAQ-Hinweise im BAFA-Portal sowie der individuelle Zuwendungsbescheid. Diese Informationen ersetzen keine Rechts- oder Fördermittelberatung im Einzelfall.