Energieaudit: Auditbericht & Maßnahmenplan
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247‑1 ist für viele Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben und bildet zugleich eine hervorragende Grundlage zur Verbesserung der Energieeffizienz. Der Auditbericht dokumentiert die Ist‑Situationen im Betrieb, bewertet Energieflüsse und Einsparpotenziale und enthält eine Wirtschaftlichkeitsanalyse. Auf Basis dieses Berichts folgt der Maßnahmenplan, der priorisierte, technisch und wirtschaftlich realisierbare Energiesparmaßnahmen strukturiert präsentiert und die zeitliche Umsetzung beschreibt. In diesem Cluster‑Artikel erfährst du zunächst, was ein Energieaudit ausmacht, welche Bestandteile der Auditbericht enthalten muss und wie du einen präzisen Maßnahmenplan ableitest. Später tauchen wir tiefer ein in Fristen, rechtliche Grundlagen, Berichtstruktur, Kennzahlen und Tipp für die Erstellung von plagetreuen, SEO‑optimierten WordPress‑Inhalten.
Rechtliche Grundlagen für das Energieaudit
Seit April 2015 regelt das deutsche Energiedienstleistungsgesetz (EDL‑G, § 8), dass alle Nicht‑KMU in einem Vier‑Jahres‑Turnus ein Energieaudit nach DIN EN 16247‑1 durchführen müssen, sofern sie kein zertifiziertes Energiemanagementsystem (nach ISO 50001) oder Umweltmanagementsystem (EMAS) betreiben. Das betrifft insbesondere Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden oder über 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme – oder verbundenen Unternehmen, die gemeinsam diese Schwellen überschreiten. Diese Regelung gilt unabhängig vom Gesamtenergieverbrauch – nur bei einem Verbrauch unter 500.000 kWh/Jahr kann eine Bagatellschwelle greifen. Bei energieintensiven Unternehmen ab 7,5 GWh Jahresverbrauch besteht zudem ab 2024 laut EnEfG Verpflichtung zur ISO 50001‑Implementierung (§ 8 EnEfG).
Die DIN EN 16247‑1 legt methodisch fest, wie das Audit ablaufen muss: von der Definition des Auditumfangs über die Datenerhebung bis zur Analyse und Berichterstellung. Auditorinnen müssen qualifiziert, unabhängig und vertraulich arbeiten – gemäß EN 16247. Der Auditprozess umfasst Auftaktbesprechung, Datenerfassung, Analytische Aufarbeitung, Bericht und Abschlussbesprechung.
Besondere Bedeutung hat zudem die Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 (VALERI), die als Maßstab dafür dient, welche Maßnahmen als wirtschaftlich gelten – i.d.R. ein positiver Kapitalwert innerhalb von 50 % der AfA‑Nutzungsdauer (max. 15 Jahre).
Aufbau und Inhalt des Auditberichts nach DIN EN 16247‑1
Der Auditbericht ist das zentrale Ergebnisdokument eines Energieaudits und bildet die Grundlage für strategische Entscheidungen im Unternehmen. Gemäß DIN EN 16247‑1 muss er strukturiert, nachvollziehbar und umfassend sein, sodass Dritte – wie das BAFA oder interne Entscheidungsträger – die Ergebnisse und Schlussfolgerungen problemlos verstehen können. Die Norm gibt einen klaren Aufbau vor, wobei individuelle Anpassungen je nach Branche, Betriebsgröße und Energieverbrauch möglich sind.
1. Deckblatt und Management Summary
Der Bericht beginnt mit einem Deckblatt, auf dem Angaben zum Unternehmen, zum Auditor, zum Zeitraum des Audits sowie zur Versionierung gemacht werden. Es folgt eine kompakte Management Summary mit den wichtigsten Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen – in der Regel in einer bis zwei Seiten zusammengefasst.
2. Beschreibung des Unternehmens und der Rahmenbedingungen
Dieser Abschnitt erläutert die betriebliche Struktur, Produktionsprozesse, Standorte und energierelevante Anlagen. Ebenso müssen gesetzliche Vorgaben und technische Randbedingungen (z. B. laufende Energiemanagementprozesse oder Normverpflichtungen) berücksichtigt werden.
3. Festlegung des Auditumfangs
Hier wird festgehalten, welche Betriebsteile oder Standorte in das Audit einbezogen wurden und warum. Ebenso wird auf die gewählte Methodik, Datenquellen, Interviewpartner und Analysewerkzeuge eingegangen. Ein klar abgegrenzter Auditumfang verhindert spätere Missverständnisse oder Beanstandungen durch das BAFA.
4. Energieverbrauchsanalyse
Dieser Abschnitt stellt den Ist-Zustand des Energieverbrauchs im Detail dar. Es erfolgt eine Analyse des Gesamtenergieverbrauchs, der Energieflüsse (z. B. nach Strom, Gas, Wärme) sowie eine Aufschlüsselung nach Verbrauchsstellen und Verbrauchsverursachern (z. B. Produktionsanlagen, Beleuchtung, Lüftung). Die Datenbasis basiert auf Verbrauchsabrechnungen, Messtechnik oder Erfahrungswerten.
5. Identifikation und Bewertung von Einsparpotenzialen
Hier beginnt der Kernteil des Auditberichts. Die identifizierten Energieeinsparmaßnahmen werden im Hinblick auf technische Machbarkeit, Investitionsbedarf, Einsparhöhe, Amortisation und Wirtschaftlichkeit bewertet. Grundlage hierfür ist u. a. die Methode nach DIN EN 17463 (VALERI). Häufig genannte Maßnahmen sind z. B.:
- Umrüstung auf LED-Beleuchtungssysteme
- Optimierung von Druckluftsystemen
- Wärmerückgewinnung in Lüftungsanlagen
- Modernisierung von Kessel- und Kälteanlagen
- Intelligente Steuerung und Regelung von Lastspitzen
6. Empfehlungen und nächste Schritte
Abschließend werden priorisierte Maßnahmen mit Zeitrahmen und grober Umsetzungsempfehlung gegeben. Dieser Teil dient als Übergang zum konkreten Maßnahmenplan, der in einem separaten Dokument (oder Anhang) noch detaillierter aufbereitet wird.
Datenerfassung und Analyse im Energieaudit: Die Basis für fundierte Entscheidungen
Eine präzise Datenerhebung ist das Rückgrat jedes Energieaudits. Die Qualität des Auditberichts hängt direkt von der Aussagekraft der erhobenen Daten ab. Nur wenn Verbrauchsdaten, Lastgänge und technische Anlageninformationen vollständig und korrekt dokumentiert werden, lassen sich verbrauchsbasierte Einsparpotenziale objektiv bewerten. Die DIN EN 16247‑1 verpflichtet Auditoren dazu, valide Datenquellen zu nutzen, methodisch korrekt vorzugehen und die Erhebungsmethoden transparent zu dokumentieren.
Welche Daten sind erforderlich?
Für ein vollständiges Bild des Energieeinsatzes im Unternehmen benötigt der Auditor insbesondere folgende Informationen:
- Strom-, Gas-, Fernwärme- und ggf. Kraftstoffverbräuche der letzten 12 Monate
- Energierechnungen oder Lastprofil-Daten vom Energieversorger
- Daten zu Produktionsmengen (zur Bildung spezifischer Kennzahlen)
- Informationen zu großen Verbrauchern: Maschinen, Kälte- & Heizsysteme, Druckluftanlagen
- Betriebszeiten, Lastprofile, ggf. saisonale Schwankungen
- Gebäude- und Anlagentechnik (z. B. Baujahr, Wirkungsgrade, Regelungstechnik)
Methoden der Datenerfassung
Je nach Datenverfügbarkeit werden unterschiedliche Methoden eingesetzt:
- Desk Research: Auswertung vorhandener Energieabrechnungen und interner Dokumente
- Interviews: Gespräche mit Betriebsleitern, Hausmeistern oder Technikern zur Identifikation energetisch relevanter Prozesse
- Vor-Ort-Begehung: Der Auditor verschafft sich direkt ein Bild von Anlagen, Verhalten und Nutzungsgewohnheiten
- Messtechnische Erfassung: Einsatz mobiler oder stationärer Messtechnik zur Erfassung von Verbräuchen oder Lastgängen (z. B. über Logger, Clamp-Meter oder digitale Zähler)
Energiefluss- und Verbraucheranalyse
Die erfassten Daten werden anschließend analysiert und in Energieflussdiagrammen oder Verbrauchsstrukturen aufbereitet. Typische Kennzahlen sind etwa:
- kWh pro produzierte Einheit (z. B. kg, Stück, m²)
- Vollbenutzungsstunden von Anlagen
- Verhältnis Grundlast zu Spitzenlast
- Lastspitzen und Blindleistung
Diese Kennzahlen helfen dabei, unnötige Verbräuche, ineffiziente Anlagen oder Lastverschiebungspotenziale zu identifizieren. Ein häufiger Befund sind schlecht geregelte Anlagen mit hohen Standby-Verbräuchen oder eine schlechte Ausnutzung von Lastzeiten (Lastspitzen).
Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Wichtig ist, dass alle Annahmen und Methoden im Auditbericht transparent dokumentiert werden. So können andere Auditoren, das BAFA oder interne Stakeholder die Nachvollziehbarkeit und Objektivität der Analyse jederzeit prüfen. Die Empfehlung: Alle Rohdaten und Berechnungen sollten als Anhang beigefügt werden.
Identifikation und Bewertung von Energieeinsparmaßnahmen
Ein zentrales Ziel des Energieaudits ist es, konkrete Energieeinsparmaßnahmen zu identifizieren, zu analysieren und hinsichtlich ihrer technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit zu bewerten. Dieser Abschnitt bildet den Kern des Auditberichts und entscheidet maßgeblich über dessen Nutzen für das Unternehmen. Die Maßnahmen sollen nicht nur theoretisch möglich, sondern praxisnah, umsetzbar und wirtschaftlich sinnvoll sein.
Wie werden Einsparmaßnahmen gefunden?
Auf Basis der Verbrauchsanalyse und der Betriebsbegehung lokalisiert der Auditor ineffiziente Prozesse, fehlerhafte Regelungen oder veraltete Technik. Häufig genannte Maßnahmen sind:
- Umrüstung auf LED‑Beleuchtung inkl. Präsenzsteuerung
- Modernisierung von Heiz- und Kälteanlagen
- Druckluftsysteme: Leckageortung und Druckabsenkung
- Einführung von Lastmanagementsystemen zur Reduktion von Stromspitzen
- Wärmerückgewinnung aus Abluft oder Abwasser
- Verhaltensänderungen durch Mitarbeiterschulungen
Jede dieser Maßnahmen wird einzeln analysiert, oft mithilfe von Vergleichswerten, Simulationen oder Herstellerdaten.
Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 (VALERI)
Damit Unternehmen fundierte Investitionsentscheidungen treffen können, muss die Wirtschaftlichkeit jeder Maßnahme bewertet werden. Die DIN EN 17463 (VALERI) liefert dazu ein standardisiertes Verfahren. Bewertet werden z. B.:
- Investitionskosten (CapEx)
- Betriebskosteneinsparung pro Jahr (OpEx)
- Amortisationszeit in Jahren
- Interner Zinsfuß (IRR) und Kapitalwert
Wirtschaftlich gelten Maßnahmen dann, wenn sich der Kapitalwert innerhalb der halben AfA-Dauer amortisiert (max. 15 Jahre). Diese Kriterien orientieren sich an den Anforderungen des BAFA und gelten als Fördervoraussetzung.
Priorisierung und Darstellung der Maßnahmen
Alle Maßnahmen sollten tabellarisch dargestellt werden – mit Angaben zu:
- Maßnahmenbeschreibung
- technischem Einsparpotenzial (kWh/a, t CO₂/a)
- Investitionshöhe (€)
- Amortisationszeit (Jahre)
- Umsetzungszeitraum (kurz-, mittel- oder langfristig)
Die Übersicht hilft dabei, Maßnahmen zu priorisieren – etwa nach Aufwand-Nutzen-Verhältnis oder unter Berücksichtigung betrieblicher Investitionszyklen.
Integration in den Maßnahmenplan
Die im Auditbericht bewerteten Maßnahmen bilden die Grundlage für den Maßnahmenplan, der in Abschnitt 6 detailliert besprochen wird. Dieser verbindet Analyse und Umsetzung – ein essenzielles Instrument für Fördermittelbeantragung, interne Projektplanung und rechtliche Nachweisführung.
Der Maßnahmenplan:
Priorisierung, Umsetzung und Dokumentation
Der Maßnahmenplan ist das strategische Bindeglied zwischen Auditbericht und tatsächlicher Umsetzung. Er übersetzt die identifizierten Energieeinsparmaßnahmen in einen strukturierten Umsetzungsfahrplan – priorisiert nach Wirtschaftlichkeit, Dringlichkeit und Umsetzbarkeit. In vielen Fällen ist der Maßnahmenplan nicht nur intern nützlich, sondern auch gesetzlich erforderlich, z. B. für Nachweise gegenüber dem BAFA oder zur Vorbereitung eines Energiemanagementsystems.
Form und Inhalte eines guten Maßnahmenplans
Ein professioneller Maßnahmenplan sollte folgende Inhalte strukturiert abbilden:
Nr. | Maßnahme | Jährliche Einsparung (kWh / € / CO₂) | Investitionsbedarf (€) | Amortisationszeit (Jahre) | Umsetzungsfrist | Status |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | LED-Umrüstung Halle A | 18.000 kWh / 3.200 € / 4 t CO₂ | 12.000 € | 3,75 | Q1/2026 | geplant |
2 | Druckluftleckage-Ortung | 7.500 kWh / 950 € / 1,2 t CO₂ | 2.000 € | 2,1 | Q4/2025 | in Umsetzung |
Priorisierung der Maßnahmen
Maßnahmen lassen sich nach verschiedenen Kriterien priorisieren:
- Wirtschaftlichkeit: kurze Amortisation, hohe Einsparung pro Euro Investition
- technische Umsetzbarkeit: schnell realisierbar ohne Produktionsunterbrechung
- strategische Relevanz: Beitrag zu Unternehmenszielen oder ESG-Vorgaben
- rechtliche Dringlichkeit: z. B. aufgrund von BAFA-Prüfungen oder Förderauflagen
In vielen Unternehmen hat sich die ABC-Klassifizierung bewährt (A: sofort umsetzbar, B: mittelfristig, C: langfristig bzw. komplex).
Fristen und Umsetzungspflicht
Das Energieaudit selbst verpflichtet Unternehmen nicht direkt zur Umsetzung der Maßnahmen – aber zur Erstellung des Auditberichts und ggf. zur Abgabe einer Umsetzungserklärung (z. B. beim BAFA oder im Rahmen von Förderprogrammen). Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 7,5 GWh sind seit 2024 laut § 8 EnEfG sogar verpflichtet, wirtschaftliche Maßnahmen tatsächlich umzusetzen.
Controlling & Fortschrittsdokumentation
Damit der Maßnahmenplan nicht im Schrank verstaubt, sollte er Bestandteil eines
Förderung, BAFA-Erklärung und Qualitätssicherung im Energieaudit
Ein professionelles Energieaudit bringt nicht nur energetische Vorteile, sondern kann auch finanziell gefördert werden. Gleichzeitig müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt und die Qualität des Audits nachgewiesen werden – insbesondere bei Prüfungen durch das BAFA. Deshalb ist es essenziell, neben dem Auditbericht auch formale Nachweise wie die Auditerklärung und eine vollständige Dokumentation zu erstellen.
Fördermöglichkeiten für Energieaudits
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es verschiedene staatliche Förderprogramme, z. B. über die BAFA-Beratungsförderung „Energieberatung Mittelstand“. Gefördert werden bis zu:
- 80 % der Beratungskosten für Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern
- 60 % der Kosten für Unternehmen bis 250 Mitarbeitende
- Maximaler Förderzuschuss: 6.000 €
Auch die Umsetzung einzelner Maßnahmen kann über Programme wie „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ oder die EEW-Richtlinie bezuschusst werden. Voraussetzung ist meist ein professionell erstellter Maßnahmenplan und ggf. eine Wirtschaftlichkeitsanalyse nach VALERI.
Auditerklärung beim BAFA einreichen
Unternehmen, die zur Durchführung eines Energieaudits verpflichtet sind, müssen dies gegenüber dem BAFA nachweisen. Dazu ist die sogenannte „Erklärung über die Durchführung eines Energieaudits“ abzugeben – online über das BAFA-Portal. Die wichtigsten Punkte:
- Abgabefrist: zwei Monate nach Abschluss des Audits
- Nachzuweisen sind: Auditzeitraum, eingesetzter Auditor, DIN‑Konformität
- Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 € (§ 12 EDL‑G)
Das BAFA führt regelmäßig Stichprobenprüfungen durch – Unternehmen müssen dann den vollständigen Auditbericht und ggf. Rohdaten vorlegen.
Dokumentationspflicht & Qualitätssicherung
Ein energieauditpflichtiges Unternehmen muss alle Auditunterlagen mindestens 10 Jahre aufbewahren. Dazu zählen:
- Auditbericht mit Anlagen und Maßnahmenplan
- Verwendete Datensätze, Interviewprotokolle und technische Berechnungen
- Belege über die Qualifikation des Auditors
- Einreichungsbeleg der Auditerklärung
Darüber hinaus wird empfohlen, interne Qualitätssicherungsprozesse zu etablieren – z. B. durch die Einbindung interner Fachexperten, Plausibilitätsprüfungen oder ein internes Audit-Review. Für Unternehmen mit mehreren Standorten kann sich die Nutzung spezieller Auditsoftware lohnen, die Reporting und Dokumentation vereinheitlicht.
Wichtige Tools zur Qualitätssicherung
- VALERI-Tool zur Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463
- BAFA-Musterberichte zur strukturellen Orientierung
- KEA-BW Checklisten für KMU
- Energieeffizienznetzwerke für Erfahrungsaustausch und Benchmarking
Abgrenzung zum Energiemanagementsystem ISO 50001 & zukünftige Entwicklungen
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247‑1 ist nicht mit einem Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO 50001 zu verwechseln – auch wenn beide ähnliche Ziele verfolgen. Unternehmen müssen sich deshalb entscheiden, ob sie lediglich die Auditpflicht erfüllen wollen oder ein umfassendes EnMS etablieren. Zudem verschärfen sich die gesetzlichen Anforderungen im Zuge des EnEfG (Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz).
Unterschied: Energieaudit vs. Energiemanagementsystem
Kriterium | Energieaudit (EN 16247‑1) | Energiemanagementsystem (ISO 50001) |
---|---|---|
Ziel | Einmalige Bestandsaufnahme + Maßnahmenvorschläge | Kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz |
Pflicht? | Für Nicht‑KMU (alle 4 Jahre) | Freiwillig, ersetzt aber die Auditpflicht |
Aufwand | Geringer (< 10 PT) | Höher, dauerhaft (> 20 PT / Jahr) |
Systemintegration | Kein Managementsystem | Integrierbar in ISO 9001 / 14001 |
Externe Zertifizierung | Nein | Ja, durch akkreditierte Stellen |
Was ist besser für mein Unternehmen?
Für Unternehmen mit hohem Energieverbrauch (> 7,5 GWh/Jahr) ist ein zertifiziertes EnMS seit 2024 gemäß § 8 EnEfG verpflichtend. Für andere bietet sich ISO 50001 an, wenn:
- eine dauerhafte Reduzierung der Energiekosten geplant ist
- Transparenz über alle Energieflüsse erwünscht ist
- das Unternehmen von steuerlichen Entlastungen (§ 55 EnergieStG, SpaEfV) profitieren möchte
Ein EnMS ist ideal, wenn Energie ein strategischer Kostenfaktor ist – z. B. in der Industrie oder Logistik.
Zukünftige Entwicklungen im Energierecht
Mit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) 2024 wird die Energiepolitik weiter verschärft. Wesentliche Neuerungen:
- Verpflichtende Umsetzung wirtschaftlicher Maßnahmen bei Verbrauch > 7,5 GWh
- Transparenzpflicht: Energieverbrauch und Maßnahmenpläne müssen öffentlich gemacht werden (§ 9 EnEfG)
- Einführung digitaler Energie-Monitoring-Systeme empfohlen
Auch in der EU wird mit dem „Green Deal“ und der „EED‑Novelle“ (Energy Efficiency Directive) der Druck steigen, energierelevante Daten digital zu erfassen und öffentlich zugänglich zu machen. Der Trend geht klar zu einem kontinuierlichen Energiecontrolling.
Empfehlung für Unternehmen
Wer heute nur das Pflicht-Audit absolviert, sollte bereits die Einführung eines ISO 50001‑Systems vorbereiten. Die Kombination aus gesetzlicher Erfüllung, Kosteneinsparung, Fördervorteilen und ESG-Nachweisbarkeit macht ein zertifiziertes EnMS mittelfristig fast unverzichtbar – insbesondere für kapitalmarktorientierte und energieintensive Unternehmen.
Praxisbeispiele, Tools & Checklisten:
Energieaudit konkret umgesetzt
Um die Theorie mit der Praxis zu verbinden, zeigen wir im Folgenden konkrete Beispiele und nützliche Hilfsmittel, die Unternehmen bei der Durchführung und Umsetzung von Energieaudits unterstützen. Diese Inhalte heben deine Seite von Wettbewerbern ab und bieten echten Mehrwert für Leser – ob Energiebeauftragter, Auditor oder Geschäftsführer.
Praxisbeispiel 1: Produktionsbetrieb mit hohem Stromverbrauch
Ein metallverarbeitendes Unternehmen mit drei Standorten führte ein Audit nach EN 16247‑1 durch. Die Analyse ergab, dass allein durch eine Umstellung auf frequenzgeregelte Antriebe in der Presslinie jährlich über 100.000 kWh eingespart werden konnten. Zudem wurde die Druckluftversorgung zentralisiert, wodurch weitere 40.000 kWh/a eingespart wurden. Die Maßnahmen amortisierten sich innerhalb von 2,8 Jahren – bei einer Gesamtinvestition von 65.000 €.
Praxisbeispiel 2: Logistikzentrum mit Wärmeverlusten
Ein Logistikunternehmen identifizierte über Thermografie und Luftdichtemessung erhebliche Wärmeverluste an Hallentoren und Dachverbindungen. Durch den Einbau automatischer Schnelllaufrolltore und verbesserte Torsteuerungen sank der Heizölverbrauch um 12 %. Die Maßnahme wurde über die EEW-Richtlinie mit 30 % gefördert.
Checkliste: So bereitest du dein Unternehmen optimal auf das Energieaudit vor
- 🗸 Letzte 12 Monate Strom-/Gas-/Wärmeabrechnungen bereitstellen
- 🗸 Produktionsdaten und Betriebszeiten erfassen
- 🗸 Anlagendokumentationen und Pläne bereithalten
- 🗸 Verantwortliche für Technik und Energie benennen
- 🗸 Vorhandene Maßnahmen oder Investitionspläne notieren
- 🗸 Ansprechpartner für das Auditteam koordinieren